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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tobias Klammer Einzelunternehmen – Klammer Solutions
§ 1Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Tobias Klammer, Einzelunternehmen, Steindorf 9, A-9812 Lurnfeld (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“).
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Bei Widersprüchen zwischen dem individuellen Angebot und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebots vor.
§ 2Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Recruiting und Online-Marketing, insbesondere Konzeption, Einrichtung, Betreuung und Auswertung von Werbekampagnen über soziale Netzwerke (insbesondere Meta/Facebook & Instagram) sowie die telefonische Vorqualifizierung von Bewerbern.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Der Auftragnehmer schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich eine Garantie gemäß § 8 vereinbart ist.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und Dritte heranzuziehen.
§ 3Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (Unterschrift) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung (insbesondere Zugang zum Meta-Business-/Werbekonto, Logos, Bild- und Videomaterial, Stellenbeschreibungen sowie Anforderungsprofile).
- Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und sorgt für eine zeitnahe Bearbeitung von Freigaben und Rückfragen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, eingehende Bewerbungen zeitnah – in der Regel innerhalb von 48 Stunden – zu sichten und zu kontaktieren. Eine verzögerte Reaktion kann den Kampagnenerfolg erheblich beeinträchtigen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ruhen die hiervon abhängigen Leistungspflichten und Garantien des Auftragnehmers. Dadurch entstehende Verzögerungen und Mehraufwände gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 5Werbebudget & Drittplattformen
- Das Werbebudget (Mediakosten) ist nicht im Honorar enthalten und wird vom Auftraggeber getragen. Es wird über das Werbekonto des Auftraggebers abgerechnet.
- Sofern im Angebot vorgesehen, ist ein Mindest-Werbebudget einzuhalten. Vereinbarte Garantien gelten nur bei Einhaltung dieses Mindestbudgets.
- Die Schaltung von Werbeanzeigen erfolgt über Drittplattformen (insbesondere Meta). Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf deren Richtlinien, Freigabeprozesse, Reichweiten oder Konto- bzw. Anzeigensperren. Für die Ablehnung von Anzeigen, Kontosperren oder Änderungen der Plattformbedingungen durch Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 6Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern im Angebot nicht anders geregelt, ist das Honorar mit Auftragserteilung in voller Höhe (100 %) fällig.
- Der Einzug erfolgt – sofern vereinbart – per SEPA-Lastschriftmandat. Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Kontodeckung.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (im unternehmerischen Geschäftsverkehr 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB) sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
- Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
§ 7Laufzeit & Kündigung
- Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot und beginnt – sofern nicht anders vereinbart – mit Schaltung der ersten Werbeanzeige.
- Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern keine automatische Verlängerung vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Teile unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten oder bei Zahlungsverzug vor.
- Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber zu vergüten.
§ 8Leistungsgarantie
- Soweit im Angebot eine Garantie vereinbart ist, bezieht sich diese ausschließlich auf die Anzahl qualifizierter Bewerbungen bzw. – sofern angeboten – auf die Besetzung einer Stelle innerhalb der vereinbarten Laufzeit.
- Als „qualifiziert“ gilt eine Bewerbung, die die im Onboarding gemeinsam definierten Muss-Kriterien (z. B. Führerschein, Ausbildung) erfüllt und einen vollständigen Lebenslauf enthält.
- Die Garantie steht unter der Bedingung, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (§ 4) erfüllt und das vereinbarte Mindest-Werbebudget (§ 5) eingehalten wird.
- Wird das garantierte Ergebnis innerhalb der Laufzeit nicht erreicht, setzt der Auftragnehmer die Zusammenarbeit ohne weiteres Honorar fort (das Werbebudget trägt weiterhin der Auftraggeber), bis das garantierte Ergebnis erreicht ist. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars besteht nicht.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Einstellung, Eignung, Qualifikation oder das Verhalten vermittelter Bewerber. Die Auswahl- und Einstellungsentscheidung trifft ausschließlich der Auftraggeber.
§ 9Gewährleistung & Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Netto-Honorars.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bewerbungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, Freigaben oder Entscheidungen des Auftraggebers sowie für Umstände im Verantwortungsbereich Dritter (insbesondere Drittplattformen, § 5).
- Schadenersatzansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§ 10Nutzungsrechte
- Vom Auftragnehmer erstellte Werbemittel (Texte, Grafiken, Bilder, Videos) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der für ihn erstellten Werbemittel für eigene Zwecke.
- Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entwickelten Konzepte, Methoden und Arbeitsweisen (Know-how) auch für andere Auftraggeber zu verwenden.
§ 11Datenschutz & Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
- Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten – insbesondere Bewerberdaten – verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
- Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der ihm übermittelten Bewerberdaten in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
§ 12Vertraulichkeit & Referenznennung
- Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Namen und Logo als Referenz zu nennen sowie anonymisierte Kampagnenergebnisse zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 13Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen oder großflächige Ausfälle von Drittplattformen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Ansprüche wegen daraus resultierender Verzögerungen sind ausgeschlossen.
§ 14Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Als Gerichtsstand wird – soweit zulässig – das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht (Bezirksgericht Spittal an der Drau bzw. Landesgericht Klagenfurt) vereinbart.
Tobias Klammer Einzelunternehmen · Steindorf 9, A-9812 Lurnfeld, Österreich
Steuer-Nr. 61 307/2552 · UID: ATU83320639 · klammer-solutions.vercel.app · office@tobiasklammer.com